Jazzinitiative Mainz e.V.
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Werden Sie JIM-Mitglied!

MITGLIED werden


Dadurch

  • fördern Sie die lokale Jazzszene
  • ermöglichen Sie interessante Konzerte in Mainz auch mit national & international renommierten Künstlern jenseits des Mainstreams
  • erhalten Sie bei allen Jazzkonzerten (auch den Sonderkonzerten!) jeweils sehr deutliche Ermässigungen
  • sind Sie immer auf dem Laufenden
  • schaffen und erhalten Sie den dieser phantastischen Musik angemessenen Raum zu fairen Bedingungen
  • können Sie mitentscheiden (z.B. Programmgruppe, Vorstand) über Programm und Ausrichtung

  • ... und dies alles bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von nur € 40,- (bzw. 30.- erm.)!

    Die Jazzinitiative Mainz e.V. - kurz JIM - wurde 1988 von Jazzmusikern und einem jazzinteressierten Publikum gegründet und setzte sich die Förderung der Jazzkultur in der Region zum Ziel. Seit ihrem Bestehen veranstaltet die JIM regelmäßig Jazzkonzerte, früher auch Jazz-Sessions. Im Schnitt sind es etwa 20-25 Konzerte pro Jahr, d.h. seit ihrem Bestehen hat die JIM weit über 700 Konzerte und 4 Jazzfestivals veranstaltet. Dabei steht nicht nur die Darstellung der "eigenen Jazzszene" im Vordergrund, sondern es werden auch regelmäßig überregionale und ausländische Bands zu Konzerten nach Mainz eingeladen. Die JIM möchte durch Konzerte, Workshops und Ausstellungen einer breiten Öffentlichkeit alle Stile und Stilelemente des Jazz zugänglich machen. Der Verein achtet deshalb stets auf möglichst niedrige Eintrittspreise, so dass auch Schüler, Studenten und Familien sich einen interessanten Konzertabend leisten können. Bisherige Spielstätten der JIM waren u.a.: Uncle Satchmo's Lullaby, Milestone, Mainzer Weinkeller, die Alte Patrone und seit dem Jahr 2002 das M8 im HdJ. Daneben gab es auch zahlreiche Kooperationen mit anderen Veranstaltern, wie dem Frankfurter Hof, dem KUZ, dem Haus Burgund, dem Institut Français, der Gutenberg Buchhandlung, der Stadt Mainz, Kaiser's - die Bar u.s.w.

    Musiker/Bands (eine Auswahl!) die schon bei der JIM gespielt haben:
    Adam Rafferty, Jeff Andrews, Scott Henderson, Sheik Yerbouti, Christy Doran, Clemens Orth, Daniel Guggenheim, Eric Truffaz, Ingrid Jensen, Michael Sagmeister, Jochen Rückert, Achim Kaufmann, Frank Sackenheim, Jonas Burgwinkel, Dave King, Jörg Kaufmann, RoGeb, Jeroen Pek, Tony Lakatos, Michael Schiefel, Joachim Raffel, Claus Koch, Jean-Christophe Cholet, Ulita Knaus, Ugetsu, John Schröder, Jonas Schoen, Zabriskie Point, Julia Hülsmann, Engstfeld/Weiss 4, Jürgen Friedrich, Thomas Siffling, Jean-Francois Michel, Wesley G., Christoph Spendel, Erdmann 2000, Sunna Gunnlaugs, Peter Madsen, Angelika Niescier, Martin Sasse, Michiel Borstlap, Sebastian Sternal, Grand Central, Andreas Schnermann, Jazz Pistols, Norbert Scholly, Genzo Okabe, Oz Noy, Darryl Jones, Dave Weckl, The Grandsheiks, Miguel Zenon, Pat Martino, Pat Bianchi, Carmen Intorre Jr., Wayne Krantz, Nate Wood, Zach Danziger, Michael Landau, Reggie Hamilton, Gary Novak, Larry Goldings, Peter Bernstein, Bill Stewart, Tierney Sutton, Jimmy Haslip, Keith Carlock, Bob Malach, Mike Stern, Sullivan Fortner, Leon Parker, Darryl Hall, SHOB, Frank Gambale, Gergo Borlai, Jerry Leonide, Hadrien Feraud...

    Chronologie der JIM:
  • 1988 Gründungsjahr
  • 1988-1991 Konzerte & Sessions im Uncle Satchmo's Lullaby (Rheinstr.)
  • 1991-1992 Konzerte & Sessions im KUZ (Dagobertstr.)
  • 1993-1998 Konzerte & Sessions im Milestone-Keller (Hintere Bleiche, heute Alexander The Great)
  • 1998-1999 Konzerte & Sessions Mainzer Weinkeller (Frauenlobstr.) und im Wallaby's (heute schon schön)
  • 2000-2001 Konzerte in der Alten Patrone (Am Judensand)
  • 2001 Konzerte im Amphytrion (heute Showbühne, Mittlere/Große Bleiche)
  • 21.01.2002: Für ihr ehrenamtliches Engagement wird die JIM ausgezeichnet (Ehrenamt in der Musikkultur) kurz darauf beginnen die Sparmaßnahmen der Stadt Mainz im Kulturbereich, die damit enden, daß die JIM seit 2005 keine Fördergelder mehr erhält
  • 2002 bis heute: Konzerte im M8 im Haus der Jugend (Mitternachtgasse) dazwischen wegen Renovierungs-/Sanierungsarbeiten 2008-2009 Konzerte im HAUS HAIFA (Zeystr., Mz-Mombach)
  • Darüber hinaus Kooperationen mit u.a.: Frankfurter Hof, Haus Burgund, Institut Français, Gutenberg-Buchhandlung Kohl, Jugendamt der Stadt Mainz (Familien-Jazzpicknick im Volkspark, Workshops für Kinder & Jugendliche im HdJ), Open Ohr Festival, Universität Mainz, Frankfurter Musikwerkstatt (FMW), Bandvermittlung an kommerzielle und private Veranstalter
  • Gewinn des APPLAUS-Spielstättenprogrammpreises 2018
  • Gewinn des APPLAUS-Spielstättenprogrammpreises 2019
  • März 2020 bis August 2022 Einstellung der Konzerttätigkeit wg. zu hoher Corona-Auflagen
  • September 2022 bzw. Februar 2023 Wiederaufnahme der Konzerttätigkeit


  • § 1 Name und Sitz

    Der Verein führt den Namen "Jazzinitiative Mainz e.V". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Mainz.

    § 2 Zweck

    Zweck des Vereins ist die Förderung der Jazzkultur im Raum Mainz. Dies soll insbesondere erreicht werden durch: Öffentliche Darstellung aller Stile und Ausdrucksmöglichkeiten des Jazz durch Konzerte, Ausstellungen, Workshops, allgemeine Informationen. Zusammenarbeit mit Medien und Stadt sowie sonstige, dem Vereinszweck förderliche Veranstaltungen. Vertretung der Mitgliederinteressen.

    § 3 Gemeinnützigkeit

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.

    § 4 Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. 12. 1988

    § 5 Mitgliedschaft

    Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Die Mitgliedschaft kann sowohl aktiver als auch fördernder Natur sein. Die Mitgliedschaft wird durch einseitige, schriftliche Erklärung des Beitrittswilligen gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung erworben. Sie wird wirksam, sofern der Vorstand nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich begründet ablehnt. Hiergegen kann der Beitrittswillige Feststellung auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Die Mitgliedschaft endet:
    a) mit dem Tod des Mitglieds,
    b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand oder die Geschäftsführung. Sie ist sofort wirksam. Die Beiträge des laufenden Geschäftsjahres müssen gezahlt werden, Beitragsrückerstattung, auch anteilsmäßig, erfolgt nicht.
    c) durch Ausschluß aus dem Verein. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluß ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung; bis dahin ruht die Mitgliedschaft. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluß. Die Mitgliedschaft ruht, wenn ein Mitglied seinen Jahresbeitrag bis zum 31. 12. eines Geschäftsjahres nicht geleistet hat. Während dieser Zeit hat das Mitglied keinerlei Vereinsrechte. Auch zur Berechnung der Mehrheiten bleiben ruhende Mitgliedschaften außer Ansatz. Durch Zahlung der Beiträge lebt die Mitgliedschaft unverzüglich wieder auf.

    § 6 Organe

    Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat, die Geschäftsführung und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt, der auch den Umfang ihrer Handlungsvollmachten für den Verein festlegt. Sie ist an die Weisungen des Vorstands gebunden und unterliegt dessen Aufsicht. Die Geschäftsführung besorgt die laufenden Arbeiten wie Kassenführung, Schriftleitung, Mitgliederkartei und sonstige organisatorische Aufgaben. Die Geschäftsführung sollte nicht Mitglied des Vorstands sein. Der Vorstand kann die Geschäftsführung angemessen vergüten. Der Geschäftsführung kann vom Vorstand mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann er ihr die erteilten Handlungsvollmachten fristlos entziehen. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung hat insbesonde folgende Aufgaben:
    a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung
    b) Wahl des Vorstands und des Beirats
    c) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
    d) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung
    e) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluß durch den Vorstand.
    Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder, alle sonstigen Beschlüsse einer einfachen Mehrheit. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Über die Beschlüsse der Mitglieder ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorstand zu unterzeichnen ist.

    § 7 Mitgliedsbeiträge

    Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am ersten Januar eines Jahres im voraus fällig.

    § 8 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

    Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Mainz, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Jazzkultur in Mainz zu verwenden hat.

    pdf-icon Das komplette JIM-PROGRAMM als PDF downloaden (pdf, 1 MB)
    pdf-icon JIM-Beitrittsformular downloaden (pdf, 27 kb)


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